Vereinbarungen für die Scheidung
Die Folgen der Scheidung können in einer notriellen Urkunde oder durch gerichtliche Protokollierung vereinbart werden. Dabei können die Eheleute grundsätzlich alle Streitpunkte oder anlässlich der Scheidung entstehenden Klärungspunkte durch Vereinbarung abschließen und klären.
Bei der Scheidungsfolgenregelung können Streitpunkte zum Güterrecht, Unterhalt und Miteigentum der Ehegatten geklärt werden.