Das Portal für Familienrecht

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt gehört zum Ehegattenunterhalt. Dieser wird dem bedürftigen Ehegatten von dem anderen leistungsfähigen Ehegatten gezahlt.

Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt sind gemäß § 1361 BGB folgende:

  • eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Getrenntleben der Eheleute
  • Bedarf des Unterhaltsberechtigten
  • Bedürfigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
  • kein Ausschlusstatbestand