Trennungsunterhalt
Trennungsunterhalt gehört zum Ehegattenunterhalt. Dieser wird dem bedürftigen Ehegatten von dem anderen leistungsfähigen Ehegatten gezahlt.
Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt sind gemäß § 1361 BGB folgende:
- eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Getrenntleben der Eheleute
- Bedarf des Unterhaltsberechtigten
- Bedürfigkeit des Unterhaltsberechtigten
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
- kein Ausschlusstatbestand